Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.c.e eventmanagement gmbh

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.C.E. Eventmanagement GmbH


1. Allgemeines
Die ACE Eventmanagement GmbH, in der folgende kurz ACE genannt, schließt Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von ACE sind selbst dann nicht bindend, wenn ACE ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie von ACE schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB der ACE als vom Vertragspartner akzeptiert.


2. Vertragsabschluß
Verträge kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Vertragspartners zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Vertragspartnern und Angestellten ACE abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt zustande, dass ihnen die Geschäftsführung der ACE zustimmt. Es steht ACE daher frei, die von ihren Angestellten angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall wird dem Vertragspartner binnen 2 Wochen ab Kenntnis der ACE mitgeteilt. Das mit dem Angestellten angebahnte Rechtsgeschäft gilt sodann als von vorneherein nicht zustande gekommen.
Angebote von ACE, welche sich exklusive Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben verstehen – diese sind vom Vertragspartner gesondert zu begleichen - sind für ACE 3 Wochen ab dem Datum der Anbotstellung bindend, wobei sich ACE die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechnungsfehlern sowie Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen vorbehält.


3. Leistungserbringung
ACE ist bemüht, Liefertermine genau einzuhalten, jedoch sind alle Angaben über Liefertermine unverbindlich. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom ACE nicht beeinflusste bzw. nicht ausschließlich zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung etc. befreien ACE für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Wird durch die genannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so erlischt die Leistungspflicht von ACE. Insoweit ACE aus eigenem Verschulden in Leistungsverzug gerät, ist ihr vom Vertragspartner schriftlich eine angemessene, keinesfalls 3 Wochen unterschreitende Nachfrist zu gewähren, wobei der Fristenlauf durch die Zustellung der Fristsetzung ausgelöst wird. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt, ein Schadenersatzanspruch ist jedoch jedenfalls ausgeschlossen.
Alle Leistungen von ACE sind vom Vertragspartner zu überprüfen und umgehend, spätestens jedoch binnen 3 Tagen schriftlich abzulehnen. Bei nicht rechtzeitiger Ablehnung gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt. Der Vertragspartner wird die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs- und immaterialgüterrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von ACE überprüfen lassen und die hiermit verbundenen Kosten selbst tragen.


4. Gewährleistung
Die Leistungen von ACE sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes ACE schriftlich detailliert anzuzeigen. Mängel, die trotz sachgemäßer Untersuchung erst später hervortreten, sind an ACE vom Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. Nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistung ist jegliche Gewährleistung auch für versteckte, nicht erkennbare Mängel erloschen. Die Gewährleistung von ACE beschränkt sich nach deren Wahl auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch der mangelhaften Leistung gegen eine mängelfreie. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährlei¬stungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten

 

5. Haftung
Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Vorschriften auch bei von ACE vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Dieser wird eine von ACE vorgeschlagene bzw. angebotene Leistung erst dann freigeben, wenn er sich über die wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Unbedenklichkeit vergewissert hat. Das mit der Leistung von ACE verbundene wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Risiko hat der Vertragspartner zu tragen. Jegliche Haftung von ACE für Ansprüche, die aufgrund der Leistungen der ACE gegen den Vertragspartner erhoben werden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte aufgrund der Leistungen der ACE diese selbst in Anspruch genommen werden, wird der Vertragspartner ACE schad- und klaglos halten.
Für die der ACE vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen übernimmt ACE keinerlei Haftung und ist ACE nur für den Fall ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, diese auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners aufzubewahren.
Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass sich ACE zur Leistungserbringung auch Gehilfen bedienen kann. Für den Fall eines von einem Gehilfen von ACE verursachten Schadens, tritt ACE sämtliche ihr gegen den Gehilfen zustehenden Ansprüche ohne Gewähr an den Vertragspartner ab und verzichtet der Vertragspartner im Gegenzug auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegenüber ACE.


6. Zahlung
Rechnungen von ACE sind sofort ab Rechnungslegung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich des Vertragspartners hinfällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung sämtlicher Kosten der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung, insbesondere der Mahn- und Inkassospesen sowie von Verzugszinsen, welche mit 1 % monatlich vereinbart gelten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners, trotz Setzung einer angemessenen, längstens jedoch 8-tägigen Nachfrist, ist ACE weiters berechtigt, mit den vertraglichen Leistungen innezuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Bei einem Vertragswert über EUR 5.000,-- ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Vertragssumme bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. ACE ist weiters berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Teilzahlungsvereinbarungen haben nur solange Gültigkeit, als der Vertragspartner seine Zahlungspflichten einhält. Für den Fall nicht fristgerechter oder vollständiger Zahlung tritt Terminsverlust ein und wird die gesamte Forderung von ACE sofort zur Zahlung fällig.
Eingehende Zahlungen werden vorerst auf offene Zinsen und Kosten und in der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, wobei sich der ACE hiervon abweichende Verrechnungen vorbehält.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit diese schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.


7. Eigentumsvorbehalt; Urheberrechte

Urheberrechte und Verwertungsrechte an Kreativleistungen bleiben, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei ACE. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf von Kreativleistungen von ACE nicht berechtigt.
Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des ACE.

 

8. Datenschutz
Alle unsere Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es erfolgt eine gesonderte, jederzeit widerrufbare Zustimmung oder es ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.


9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sämtliche von ACE eingegangenen Rechtsverhältnisse unterliegen österreichischem, materiellem Recht. Bestimmungen internationaler Übereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien vereinbart.


10. Fernabsatz
Für Geschäfte die dem Fernabsatzgesetz unterliegen gelten folgende Besonderheiten:
Der Kaufvertrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrags als abgeschlossen. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellbestätigung des Auftragnehmers ist keine Annahme des Angebotes, sondern die Information, dass die Bestellung eingegangen ist.
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können binnen einer Frist von 14 Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder der Vertragserklärung zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Für die Überlassung in der Zeit bis zum Rücktritt wird vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben insbesondere, wenn die Artikel durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, u.s.w.) fehlt.
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die auf Kundenwunsch angefertigt worden sind.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise ab Werk einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer exklusive aller mit dem Versand entstehenden Spesen.
Die durch den Versand entstehenden Kosten und die Nachnahmegebühr sind in den Preisen nicht enthalten. Bei offensichtlichen Fehlern behalten wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Nachnahme.
Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von 7 Werktagen ab der Bestellung des Kunden, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum. Sollte der Auftragnehmer - etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware - eine Bestellung nicht annehmen können, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten.

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