Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.c.e eventmanagement gmbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der A.C.E. Eventmanagement
GmbH
1. Allgemeines
Die ACE Eventmanagement GmbH, in der folgende kurz ACE genannt, schließt
Verträge ausschließlich aufgrund folgender allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
von ACE sind selbst dann nicht bindend, wenn ACE ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen hat. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen
des abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie
von ACE schriftlich bestätigt worden sind.
Mit der Erteilung des Auftrages durch den Vertragspartner gelten die AGB
der ACE als vom Vertragspartner akzeptiert.
2. Vertragsabschluß
Verträge kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des
Vertragspartners zustande. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung
bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Vertragspartnern und Angestellten
ACE abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit dem Vorbehalt
zustande, dass ihnen die Geschäftsführung der ACE zustimmt.
Es steht ACE daher frei, die von ihren Angestellten angebahnten Rechtsgeschäfte
nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall wird dem Vertragspartner binnen
2 Wochen ab Kenntnis der ACE mitgeteilt. Das mit dem Angestellten angebahnte
Rechtsgeschäft gilt sodann als von vorneherein nicht zustande gekommen.
Angebote von ACE, welche sich exklusive Steuern, Gebühren und sonstigen
Abgaben verstehen – diese sind vom Vertragspartner gesondert zu
begleichen - sind für ACE 3 Wochen ab dem Datum der Anbotstellung
bindend, wobei sich ACE die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und
Rechnungsfehlern sowie Preisänderungen infolge allgemeiner Preis-
und Lohnerhöhungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import-
bzw. Exportbedingungen vorbehält.
3. Leistungserbringung
ACE ist bemüht, Liefertermine genau einzuhalten, jedoch sind alle
Angaben über Liefertermine unverbindlich. Höhere Gewalt und
sonstige unvorhersehbare oder vom ACE nicht beeinflusste bzw. nicht ausschließlich
zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen, Unterbrechungen der Energieversorgung etc. befreien
ACE für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Wird
durch die genannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so erlischt
die Leistungspflicht von ACE. Insoweit ACE aus eigenem Verschulden in
Leistungsverzug gerät, ist ihr vom Vertragspartner schriftlich eine
angemessene, keinesfalls 3 Wochen unterschreitende Nachfrist zu gewähren,
wobei der Fristenlauf durch die Zustellung der Fristsetzung ausgelöst
wird. Nach fruchtlosem Verstreichen der Nachfrist ist der Vertragspartner
zum Rücktritt berechtigt, ein Schadenersatzanspruch ist jedoch jedenfalls
ausgeschlossen.
Alle Leistungen von ACE sind vom Vertragspartner zu überprüfen
und umgehend, spätestens jedoch binnen 3 Tagen schriftlich abzulehnen.
Bei nicht rechtzeitiger Ablehnung gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.
Der Vertragspartner wird die rechtliche, insbesondere die wettbewerbs-
und immaterialgüterrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von
ACE überprüfen lassen und die hiermit verbundenen Kosten selbst
tragen.
4. Gewährleistung
Die Leistungen von ACE sind vom Vertragspartner unverzüglich nach
Ablieferung bzw. Fertigstellung zu untersuchen und sind hierbei festgestellte
Mängel unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes ACE schriftlich
detailliert anzuzeigen. Mängel, die trotz sachgemäßer
Untersuchung erst später hervortreten, sind an ACE vom Vertragspartner
unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen, widrigenfalls die
Leistung als genehmigt gilt. Nach Ablauf von 3 Monaten ab Leistung ist
jegliche Gewährleistung auch für versteckte, nicht erkennbare
Mängel erloschen. Die Gewährleistung von ACE beschränkt
sich nach deren Wahl auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch
der mangelhaften Leistung gegen eine mängelfreie. Schadenersatzansprüche
des Vertragspartners sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Lieferung, Garantie- oder Gewährlei¬stungsansprüchen oder
Bemängelungen zurückzuhalten
5. Haftung
Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbsrechtlicher
Vorschriften auch bei von ACE vorgeschlagenen bzw. angebotenen Leistungen
ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich. Dieser wird
eine von ACE vorgeschlagene bzw. angebotene Leistung erst dann freigeben,
wenn er sich über die wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche
Unbedenklichkeit vergewissert hat. Das mit der Leistung von ACE verbundene
wettbewerbs- bzw. immaterialgüterrechtliche Risiko hat der Vertragspartner
zu tragen. Jegliche Haftung von ACE für Ansprüche, die aufgrund
der Leistungen der ACE gegen den Vertragspartner erhoben werden, sind
ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte aufgrund der Leistungen der ACE
diese selbst in Anspruch genommen werden, wird der Vertragspartner ACE
schad- und klaglos halten.
Für die der ACE vom Vertragspartner überlassenen Unterlagen
übernimmt ACE keinerlei Haftung und ist ACE nur für den Fall
ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, diese auf
Kosten und Gefahr des Vertragspartners aufzubewahren.
Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass sich ACE zur Leistungserbringung
auch Gehilfen bedienen kann. Für den Fall eines von einem Gehilfen
von ACE verursachten Schadens, tritt ACE sämtliche ihr gegen den
Gehilfen zustehenden Ansprüche ohne Gewähr an den Vertragspartner
ab und verzichtet der Vertragspartner im Gegenzug auf die Geltendmachung
sämtlicher Ansprüche gegenüber ACE.
6. Zahlung
Rechnungen von ACE sind sofort ab Rechnungslegung abzugsfrei zur Zahlung
fällig. Gewährte Rabatte werden bei Konkurs oder Ausgleich des
Vertragspartners hinfällig. Für den Fall eines Zahlungsverzuges
verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung sämtlicher Kosten
der außergerichtlichen Geltendmachung der Forderung, insbesondere
der Mahn- und Inkassospesen sowie von Verzugszinsen, welche mit 1 % monatlich
vereinbart gelten. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Vertragspartners,
trotz Setzung einer angemessenen, längstens jedoch 8-tägigen
Nachfrist, ist ACE weiters berechtigt, mit den vertraglichen Leistungen
innezuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.
Bei einem Vertragswert über EUR 5.000,-- ist eine Vorauszahlung in
Höhe von 50 % der Vertragssumme bei Vertragsabschluss zur Zahlung
fällig. ACE ist weiters berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
Teilzahlungsvereinbarungen haben nur solange Gültigkeit, als der
Vertragspartner seine Zahlungspflichten einhält. Für den Fall
nicht fristgerechter oder vollständiger Zahlung tritt Terminsverlust
ein und wird die gesamte Forderung von ACE sofort zur Zahlung fällig.
Eingehende Zahlungen werden vorerst auf offene Zinsen und Kosten und in
der Folge auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, wobei sich
der ACE hiervon abweichende Verrechnungen vorbehält.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Vertragspartner ist nur
zulässig, soweit diese schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt; Urheberrechte
Urheberrechte und Verwertungsrechte an Kreativleistungen bleiben, wenn
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei ACE. Der Vertragspartner
ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer –
über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus zu verwenden. Insbesondere
ist der Vertragspartner zum Weiterverkauf von Kreativleistungen von ACE
nicht berechtigt.
Alle übrigen Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum des ACE.
8. Datenschutz
Alle unsere Mitarbeiter unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes.
Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten
Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der
Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur
Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs
verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer
es erfolgt eine gesonderte, jederzeit widerrufbare Zustimmung oder es
ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.
9. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sämtliche von ACE eingegangenen Rechtsverhältnisse unterliegen
österreichischem, materiellem Recht. Bestimmungen internationaler
Übereinkommen kommen nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist
Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich
zuständige Gericht für 1010 Wien vereinbart.
10. Fernabsatz
Für Geschäfte die dem Fernabsatzgesetz unterliegen gelten folgende
Besonderheiten:
Der Kaufvertrag gilt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung
des Auftrags als abgeschlossen. Die Bestellung des Auftraggebers stellt
ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Die Bestellbestätigung des Auftragnehmers ist keine Annahme des Angebotes,
sondern die Information, dass die Bestellung eingegangen ist.
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können binnen
einer Frist von 14 Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag
oder der Vertragserklärung zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises
Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Kunden erhaltenen Waren statt.
Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und
als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung
gehen zu Lasten des Kunden.
Für die Überlassung in der Zeit bis zum Rücktritt wird
vom Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung
erhoben insbesondere, wenn die Artikel durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt
oder beschädigt sind. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware
Zubehör (etwa Handbücher, Treiber CDs, Software, u.s.w.) fehlt.
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die auf Kundenwunsch
angefertigt worden sind.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben
als Bruttopreise ab Werk einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer
exklusive aller mit dem Versand entstehenden Spesen.
Die durch den Versand entstehenden Kosten und die Nachnahmegebühr
sind in den Preisen nicht enthalten. Bei offensichtlichen Fehlern behalten
wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen.
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Nachnahme.
Die Lieferung erfolgt im Normalfall innerhalb von 7 Werktagen ab der Bestellung
des Kunden, aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Bestelldatum. Sollte
der Auftragnehmer - etwa aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Ware
- eine Bestellung nicht annehmen können, wird dies dem Kunden unverzüglich
mitgeteilt.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen,
unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt
dieser alle daraus entstehenden Kosten.
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